Trade Compliance bei Simulationsanwendungen im internationalen Umfeld

Um sich selbst und das eigene Unternehmen beim Einsatz von Simulationssoftware im internationalen Umfeld zu schützen, sind grundlegende Kenntnisse über die Anforderungen des Exportkontrollrechts (Trade Compliance) erforderlich. Denn Verstöße bedeuten nicht nur erhebliche straf- und bußgeldrechtliche Risiken für Handelnde, Verantwortliche und Unternehmen, sondern auch immense Risiken für deren Reputation und Geschäftsbeziehungen. CADFEM Geschäftsführer Jürgen Vogt sprach darüber mit Rechtsanwalt Nikolaus Voss, der bei CADFEM ein neues Seminar zum Thema „Simulation and Trade Compliance“ anbietet.

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© Getty Images  
Jürgen Vogt: Herzlich willkommen Nikolaus Voss. Du bist unser Anwalt für Exportkontrollrecht und hast unser Seminarangebot um das Thema „Simulation and Trade Compliance“ erweitert. Jetzt könnten sich Kunden fragen, warum sie als Ingenieure und Ansys-Anwender sich mit so einem Thema wie Exportkontrolle auseinandersetzen sollten?

Nikolaus Voss: Zunächst ist es so, dass die Ansys-Software selbst schon Exportbeschränkungen unterliegt. In den Lizenzverträgen verpflichten sich auch die Lizenznehmer gegenüber Ansys, diese Beschränkungen einzuhalten.
Was wir nicht vergessen dürfen, wir sprechen hier von US-Software, der weltweit das US-Recht anhängt. Das heißt, auch außerhalb der USA müssen US-rechtliche Beschränkungen beachtet werden. Diese können sich sowohl auf die Weitergabe der Software beziehen als auch auf die Weitergabe von Technologie, also der Arbeitsergebnisse, die mit der Software erzielt werden. Das gilt zum Beispiel ebenso für Input-Files und den reinen Wissenstransfer, der sich konkret auf diese Software bezieht.  

Jürgen Vogt: Das betrifft also die Zusammenarbeit beim Digital Engineering im weltweiten Kontext. Kannst du uns praxisrelevante Beispiele skizzieren?

Nikolaus Voss: Das kann mich betreffen, wenn ich bestimmte Software-Anwendungsarbeiten ins Ausland verlagere und ein Kollege oder Dienstleister arbeitet dort mit derselben Software. Oder ich nutze in einem Konzern länderübergreifend dieselbe Software-Anwendung, oder ich ermögliche den Zugriff vom Ausland auf Software, die hier in Deutschland auf einem Server liegt. Das sind alles Fälle, da finden Exporte dieser Software statt und die können Genehmigungspflichten unterliegen.
Zusätzlich dürfen wir das Arbeitsergebnis nicht vergessen, wenn wir Simulationssoftware einsetzen. Auch dieser Output kann exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Beispielsweise wird bei der Auftragssimulation in Deutschland für einen Schweizer Hersteller von militärischen Gütern Technologie transferiert. Und im Rüstungsbereich benötige ich Genehmigungen, sowohl für den Transfer des Inputs von der Schweiz nach Deutschland als auch für den Transfer des Outputs von Deutschland in die Schweiz. 

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Jürgen Vogt: Ok, verstehe. Gerade bei militärischen Anwendungen kann ich es gut nachvollziehen. Ist denn sonst auch Vorsicht geboten?

Nikolaus Voss: Ja, denn nicht nur militärische Anwendungen stehen im Fokus der Exportkontrolle, sondern auch die Ausrüstung, um zum Beispiel Waffen herzustellen. Außerdem greift die Exportkontrolle bei zivilnuklearen Verwendungen oder im Zusammenhang mit der Überwachung natürlicher Personen und bei geheimdienstlichen Anwendungen.
Ebenso betrifft die Exportkontrolle einen Kreis von sogenannten kontrollierten, gelisteten Dual-Use-Gütern. Diese sind neben den Rüstungsgütern bei der Ausfuhr – unabhängig von der konkreten Verwendung – immer genehmigungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise besonders genaue Werkzeugmaschine mit numerischer Steuerung oder auch leistungsfähige Lager, Ventile und Pumpen oder Drohnen, die eine Stunde oder länger in der Luft sein können. 

Jürgen Vogt: Die Ansys-Webseite informiert, dass auch die ANSYS-Software selbst Dual-Use ist, zum Teil sogar in den USA gelistet. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für unsere Anwender?

Nikolaus Voss: Eine Konsequenz ist, dass ich eine ganze Reihe Fragen beantworten muss, wenn ich mich zu einem CADFEM Seminar anmelden möchte, in dem die Anwendung dieser Software geschult wird. Denn CADFEM muss dafür sorgen, dass exportkontrollrechtlich alles sauber abgewickelt wird.
Eine viel einschneidendere Konsequenz für den Ansys-Anwender ist aber, dass er möglicherweise diverse Beschränkungen beachten muss, wenn er mit Ansys-Software im grenzüberschreitenden Kontext arbeitet. Das können Verbote oder Genehmigungspflichten sein. Besonders im US-Recht sind die Sanktionen bei Gesetzesverstößen sehr streng und werden auch außerhalb der USA verfolgt. Das heißt, der Ansys-Anwender sollte sich bewusst sein, an welchen Stellen Risiken lauern, um nicht in diese Fallen zu laufen. 

Je nach Software und deren Verwendung sind Anwender durch Verbote oder Genehmigungspflichten von der Exportkontrolle betroffen. Im US-Recht sind die Sanktionen bei Gesetzesverstößen besonders streng und werden auch außerhalb der USA verfolgt.
Rechtsanwalt Nikolaus Voss
Jürgen Vogt: Was kann der Teilnehmer über das Risiko einer konkreten Gefährdung bei der täglichen Arbeit mit Ansys in deinem Seminar lernen?

Nikolaus Voss: Wir wollen den Ansys-Anwendern ein gewisses Grundverständnis und eine Sensibilisierung für dieses Thema mitgeben. Das Ganze verbunden mit konkreten Beispielen aus der Simulationspraxis. So können die Teilnehmer erkennen, in welchem Bereich ihrer täglichen Arbeit für sie tatsächlich Risiken liegen. Schlussendlich wollen wir erreichen, dass sie keine Gesetzesverstöße begehen, die entweder ihnen persönlich oder einem Verantwortlichen im Unternehmen auf die Füße fallen könnten.
Last but not least, Ansys selbst wäre auch nicht erfreut, wenn gegen den Lizenzvertrag verstoßen wird und Ansys deswegen Probleme in den USA bekommt. Dann könnte es passieren, dass die Lieferbeziehung deshalb endet.

 

Vielen Dank für die Übersicht über die Inhalte des Seminars. Wir als CADFEM haben selbst viel Zeit in die Thematik investiert. Ich denke, dass unsere Kunden von diesen Seminarinhalten auf jeden Fall profitieren.

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Interviewer

Jürgen Vogt

CADFEM Germany GmbH

+49 (0)8092 7005-19
jvogt@cadfem.de

Autor

Gerhard Friederici

CADFEM Germany GmbH

+49 (0)8092 7005-883
gfriederici@cadfem.de

Editorial

Klaus Kuboth

CADFEM Germany GmbH

+49 (0)8092 7005-279
kkuboth@cadfem.de